Bauunternehmer: Ohne Anspruch auf Entgelt für Planungsarbeit

VonHagen Döhl

Bauunternehmer: Ohne Anspruch auf Entgelt für Planungsarbeit

Ein Bauunternehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bezahlung von Planungsarbeiten. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht. Wie die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, ist nach Meinung der Richter allgemein anzunehmen, daß der Unternehmer die Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Modelle oder Kostenvoranschläge im eigenen Interesse anfertigt, weil er hofft, den Auftrag zu erhalten. Eine Bezahlung dieser Leistungen könne er daher nur verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden sei
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Bauunternehmers ab. Der Kläger hatte Pläne für ein Mehrfamilienhauses entworfen und ausgeschrieben. Die Baukosten waren der Frau jedoch zu hoch. Sie teilte dem Kläger daher später mit, sie wolle das Haus von einem anderen Unternehmer errichten lassen. Dieser stellte ihr daraufhin einen Betrag von 12 350 Mark in Rechnung. Zu Unrecht, wie das OLG jetzt entschied. Einen Lohnanspruch hat der Bauunternehmer nur mit einer klaren vertraglichen Grundlage.
(Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 90/97)

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