Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

VonHagen Döhl

Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Bauunternehmer für Sanierungsarbeiten aufgrund einer WhatsApp-Nachricht mit einer sogenannten „Schwarzgeldabrede“ keinen Werklohn bekommt.
OLG Düsseldorf 13.02.2020   I-21 U 34/19

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