Wiederholte Nachbesserungsversuche können als Anerkenntnis des Mangels bewertet werden und damit die Gewährleistungsverjährung unterbrechen.
(BGH Urteil v. 2.6.1999 – VIII ZR 322/98)
Wiederholte Nachbesserungsversuche können als Anerkenntnis des Mangels bewertet werden und damit die Gewährleistungsverjährung unterbrechen.
(BGH Urteil v. 2.6.1999 – VIII ZR 322/98)
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