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VonHagen Döhl

Arbeitslose müssen Eigeninitiative bei der Arbeitssuche nachweisen

Wer Sozialleistungen erhält, ist zur Mitwirkung und Eigeninitiative, beispielsweise bei der Beschäftigungssuche, verpflichtet und muss diese auch nachweisen – etwa durch die Vorlage von Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern. Ansonsten entfalle der Leistungsanspruch, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 20.06.2006 veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 AL 79/04).

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Beamtenbesoldung (Ost)

Nach der bisherigen Rechtspraxis der ostdeutschen Bundesländer erhielten die in den neuen Bundesländern tätigen Beamten dann einen Zuschuss zu ihrer Besoldung in Höhe der Differenz zur Besoldung im Westen, wenn sie ihre gesamte Ausbildung im Westen absolviert hatten. Beamten aus den Altbundesländern sollte auf diese Weise ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme in den neuen Bundesländern geboten werden. Beamte, die nur Teile ihrer Ausbildung im Alt-Bundesgebiet durchgeführt hatten, wurde der Zuschuss bislang verweigert. Auf diesen Zuschuss haben nun nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber auch diejenigen Beamten Anspruch, die sich überwiegend im Alt-Bundesgebiet für ihre Aufgaben qualifiziert haben. Im Einzelfall könne es sogar ausreichen, dass der Beamte die Ausbildung und Prüfung zu gleichen Teilen in den alten und den neuen Bundesländern absolviert hat. Ob die höhere Besoldung auch rückwirkend beansprucht werden kann oder insoweit bereits Verjährung eingetreten ist, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
(Urteil vom 15.06.06 – Az: BVerwG 2 C 14.05)

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Zypries sieht Länderpläne für «große Justizreform» als gescheitert an

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gibt den Plänen der Bundesländer für eine große Justizreform in Deutschland keine Chancen mehr. «Solange die Länder mit einer Reform nur Geld in der Justiz einsparen wollen, ist das Projekt zum Scheitern verurteilt», sagte sie am 14.06.2006 der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Nach den Plänen der Länder soll unter anderem gegen erstinstanzliche Urteile nicht mehr Berufung und Revision möglich sein, sondern nur noch eines der beiden Rechtsmittel wahlweise eingeräumt werden.
Nach Ansicht von Zypries sei das Thema «große Justizreform» gestorben. Die jüngsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz seien keine, die den Namen «große Justizreform» noch verdienten, erklärte die Justizministerin. Sie wies unter anderem darauf hin, dass der Plan zur Einschränkung der Rechtsmittel im Bundestag nicht mehrheitsfähig sei und auch die Anwaltschaft und der Richterbund es rundherum ablehnten.

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Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung (RSV) für Beratungen ab 1.7.2006

Ab dem 1.7.2006 bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Beratung und die Ausarbeitung eines Gutachtens durch den Rechtsanwalt keine der Höhe nach bestimmten Gebühren mehr (§ 5 [1] a Satz 2 Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbestimmungen -ARB 2000). Der Rechtsschutzversicherer trägt in diesen Fällen die Kosten des Rechtsanwaltes bis zur Höhe von 250,00 € je Rechtsschutzfall.

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Sportverein haftet nicht für von Freizeitveranstaltungen auf dem Vereinsgelände ausgehende Schäden

Das Landgericht Coburg hat die Schadenersatzklagen zweier Landwirte gegen einen Sportverein abgewiesen und die Verletzung bestehender Verkehrssicherungsspflichten des Clubs verneint. Bei der Ernte auf dem an das Sportgelände angrenzenden Getreidefeld war der Mähdrescher der Bauern durch ein verkohltes Holzscheit beschädigt worden, nachdem am Vorabend auf dem Vereinsgelände ein Lagerfeuer stattgefunden hatte.
Die klagenden Landwirte fuhren auf dem Feld neben dem örtlichen Sportverein die Getreideernte ein. Plötzlich gab der Mähdrescher seinen Geist auf, weil sich ein versengtes Stück Holz in der Förderschnecke verfangen hatte. Das Fahrzeug wurde dadurch erheblich beschädigt. Etwa 10 Meter von der Unglücksstelle entfernt entdeckten die beiden Landwirte auf dem benachbarten Vereinsgrundstück eine abgeräumte Feuerstelle. Der angekohlte Holzknüppel könne nur von dort stammen, machten sie mit ihrer Schadensersatzklage geltend, deswegen hafte der Verein für den Schaden und müsse für die entstandenen Reparaturkosten aufkommen. Dies sahen die Richter jetzt anders und wiesen die Klage ab
Das LG Coburg stellte fest, der beklagte Sportverein habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Wer auf seinem Grund eine Feier mit Lagerfeuer dulde, müsse zwar dafür sorgen, dass Anlieger nicht gefährdet würden. Insbesondere sei der Gefahr eines Brandes durch Funkenflug vorzubeugen. Derartige Schutzvorkehrungen habe der Sportverein aber in diesem Fall getroffen. Darüber hinaus habe der Platzwart am Morgen nach der Feier die Feuerstelle von übrig gebliebenen Holzstücken gesäubert. Damit sei von Seiten des Veriens alles ihm Mögliche getan worden, um Gefahren von Nachbargrundstücken abzuwenden. Zu weitergehenden Maßnahmen sei er nicht verpflichtet gewesen. Als Fazit merkten die Coburger Richter an: «Gegen dumme Streiche von Unbelehrbaren gibt es keinen lückenlosen Schutz.»
(Urteil vom 25.10.2005, Az: 14 O 652/05)

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Bundesrat beschließt Reform der Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe (PKH) soll reformiert werden. Der Bundesrat beschloss am 19.05.2006 in Berlin eine entsprechende Gesetzesinitiative. Im Wesentlichen geht es um die Eindämmung des Missbrauchs der PKH, eine verbesserte Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller sowie eine Verstärkung der Eigenbeteiligung des Antragstellers.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erleichterung der Versagung der PKH bei mutwilliger Rechtsverfolgung beziehungsweise mutwilligen Beweisanträgen vor. Um die maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers von PKH einheitlich und zutreffend erfassen zu können, wollen die Länder den Gerichten zudem eine effektivere Überprüfung der Angaben der Antragsteller ermöglichen.
Die Freibeträge für das Einkommen des Antragstellers sollen nach dem Willen des Bundesrates an das sozialhilferechtliche Existenzminimum angeglichen werden. Wer ein höheres Einkommen als diese Freibeträge zur Verfügung hat, soll sich künftig an den Prozesskosten durch Ratenzahlungen beteiligen. Anders als bisher soll ihm die Ratenzahlung künftig nicht mehr nach 48 Monaten erlassen werden, sondern erst dann, wenn die Kosten tatsächlich gedeckt sind. Zudem werde klargestellt, dass bei höherem Einkommen Bankkredite in Anspruch genommen werden müssen, bevor PKH in Betracht kommt. «Der Antragsteller muss künftig auch das aus dem Rechtstreit Erlangte vorrangig und vollständig zur Deckung der Prozesskostenhilfe einsetzen.

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Bundesrat stimmt Antrag zur Änderung des Waffengesetzes zu

Bundesrat stimmt Antrag zur Änderung des Waffengesetzes zu
Der Bundesrat hat am 19.05.2006 einem Antrag Hamburgs zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung soll eine Öffnungsklausel in das Waffengesetz eingefügt werden, welche den Landesregierungen oder von ihnen bestimmten Stellen die Möglichkeit einräumt, auf bestimmten Straßen und Plätzen das Führen aller Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, zu verbieten. Bei Zuwiderhandlungen soll ein Bußgeld fällig werden.

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Erwischte Tabakschmuggler müssen auf geschmuggelte Ware entfallende Einfuhrabgaben entrichten

Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die auf die Schmuggelware entfallenden Einfuhrabgaben entrichten, wenn er erwischt wird. Mit Urteil vom 07.03.2006 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer nicht erlöschen, wenn Zigaretten, die in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeschmuggelt worden sind, beim Entladen aus dem Schmuggelfahrzeug am Bestimmungsort beschlagnahmt und später eingezogen werden (BGH Az.: VII R 23/04).

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Auch nach unerheblichem verschwiegenem Mangel ist Rückabwicklung möglich

Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags kann der Käufer regelmäßig dann nicht verlangen, wenn den Verkäufer eine nur unerhebliche Pflichtverletzung trifft. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in der Revision zugunsten eines Käufers entschieden, das der Vertrag auch bei Unerheblichkeit des Mangels ausnahmsweise dann rückabzuwickeln ist, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein dieses Mangels bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hat (BGH Urteil vom 24.03.2006, Az.: V ZR 173/05).

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Diskriminierungsverbote – Gesetz bekommt neuen Namen

Unter Zeitdruck durch Vorgaben der EU haben Union und SPD ihren Konflikt über das Antidiskriminierungsgesetz beigelegt. CDU und CSU akzeptieren, dass künftig auch eine Benachteiligung wegen der sexuellen Identität verboten wird, was beide Parteien bislang abgelehnt hatten. Das Gesetz geht weiterhin über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus – es erhält aber einen neuen Namen und heißt jetzt Gleichbehandlungsgesetz. Der Gesetzentwurf soll bereits kommende Woche in den Bundestag eingebracht werden. Er könnte am 01.08.2006 in Kraft treten.
Im nun erzielten Kompromiss konnte die SPD neben einem Verbot der sexuellen Diskriminierung auch ein Klagerecht für Betriebsräte umsetzen, die so gegen Benachteiligungen eines Arbeitnehmers vorgehen dürfen. Auf das Konto der Union geht das Recht der Kirchen, auch künftig eine Beschäftigung von der Religionszugehörigkeit abhängig machen zu dürfen. Die Union setzte auch durch, dass die Antidiskriminierungsstelle in dem von ihr geleiteten Familienministerium eingerichtet wird.

Grundsätzlich bleiben nach dem Gesetz Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Eingeschränkte oder keine Anwendung findet das Gesetz bei der Vermietung von Wohnraum. Ein Wohnungseigentümer, der nach bestimmten Kriterien seine Mieter auswählt, darf dies auch weiter tun. Gastwirte hingegen, die etwa Behinderte ausschließen wollen, können künftig belangt werden.

Eine Benachteiligung muss von dem Betroffenen durch Tatsachen glaubhaft gemacht werden. Die Beweislast trägt dann die andere Partei. Bei Diskriminierungen kann der Benachteiligte eine Beseitigung und Schadensersatz verlangen sowie auf Unterlassung klagen. Im Arbeitsrecht wird bei einem Verstoß der Arbeitgeber verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.