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VonHagen Döhl

Prozeßfinanzierer

Neben der FORIS AG und der PROZESS AG hat sich nun ein drittes Unternehmen zu Wort gemeldet, daß sich mit der Finanzierung von solchen Prozessen befaßt, die Firmen oder Privatpersonen wegen des Kostenrisikos scheuen. Die ACIVO Prozessfinanzierungs AG nahm Anfang Februar in Leipzig ihre Arbeit auf. Die ACIVO läßt schon einen Streitwert von 20.000,- DM ausreichen, um in den Prozess „einzusteigen“. Die FORIS AG hingegen macht erst ab 100.000,– DM mit. Auch die D.A.S. Rechtsschutzversichgerung bietet nunmehr unabhängig vom Bestehen einer Versicherung dieses Konzept an (ab 100.000,– DM)
Das Konzept läuft darauf hinaus, daß der Prozeßfinanzierer die Kosten des Verfahrens trägt, also das gesamte Prozeß- und Kostenrisiko übernimmt. Als „Dank“ steht im nach einem gewonnenen Prozeß ein Teil -bei der FORIS AG 20-30% – des Erstrittenen zu.

VonHagen Döhl

Rotlichtverstoß

Beruht ein Rotlichtvertoß (§ 37 StVO) auf einem sog. Mitzieheffekt, kann die Verhängung des an sich verwirkten Regelfahrverbotes ausscheiden. Das gilt auch, wenn es aufgrund des Rotlichtverstoßes des Betroffenen zu einem Schaden gekommen ist. Das hindert nämlich nicht in jedem Fall die Annahme, daß es sich bei dem Verhalten des Betroffenen nicht um den Regelfall eines groben Pflichtverstoßes gehandelt hat. (OLG Hamm, Beschl. v. 9.11.99, 2 Ss Owi 1065/99)

VonHagen Döhl

Prozeßkostenhilfe (PKH)

Ist eine Prozeßpartei nicht in der Lage einen Anwalt zu bezahlen, so kann für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Berufung im Rahmen des Antrags auf Gewährung von PKH nicht verlangt werden, einen Entwurf für eine Berufungsbegründung vorzulegen. (OLG Dresden, Beschl. v. 19.8.99, 8 U 1604/99)

Hinweis: Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Sie ist parteifreundlich und kommt vor allem den wirtschaftlich schwächeren Prozeßparteien entgegen. Die Entscheidung weicht aber von der Entscheidung des OLG Schleswig (NJW-RR 1999,432) ab.