Diskriminierungsverbote – Gesetz bekommt neuen Namen

VonHagen Döhl

Diskriminierungsverbote – Gesetz bekommt neuen Namen

Unter Zeitdruck durch Vorgaben der EU haben Union und SPD ihren Konflikt über das Antidiskriminierungsgesetz beigelegt. CDU und CSU akzeptieren, dass künftig auch eine Benachteiligung wegen der sexuellen Identität verboten wird, was beide Parteien bislang abgelehnt hatten. Das Gesetz geht weiterhin über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus – es erhält aber einen neuen Namen und heißt jetzt Gleichbehandlungsgesetz. Der Gesetzentwurf soll bereits kommende Woche in den Bundestag eingebracht werden. Er könnte am 01.08.2006 in Kraft treten.
Im nun erzielten Kompromiss konnte die SPD neben einem Verbot der sexuellen Diskriminierung auch ein Klagerecht für Betriebsräte umsetzen, die so gegen Benachteiligungen eines Arbeitnehmers vorgehen dürfen. Auf das Konto der Union geht das Recht der Kirchen, auch künftig eine Beschäftigung von der Religionszugehörigkeit abhängig machen zu dürfen. Die Union setzte auch durch, dass die Antidiskriminierungsstelle in dem von ihr geleiteten Familienministerium eingerichtet wird.

Grundsätzlich bleiben nach dem Gesetz Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Eingeschränkte oder keine Anwendung findet das Gesetz bei der Vermietung von Wohnraum. Ein Wohnungseigentümer, der nach bestimmten Kriterien seine Mieter auswählt, darf dies auch weiter tun. Gastwirte hingegen, die etwa Behinderte ausschließen wollen, können künftig belangt werden.

Eine Benachteiligung muss von dem Betroffenen durch Tatsachen glaubhaft gemacht werden. Die Beweislast trägt dann die andere Partei. Bei Diskriminierungen kann der Benachteiligte eine Beseitigung und Schadensersatz verlangen sowie auf Unterlassung klagen. Im Arbeitsrecht wird bei einem Verstoß der Arbeitgeber verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

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