Bundesrat beschließt Reform der Prozesskostenhilfe

VonHagen Döhl

Bundesrat beschließt Reform der Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe (PKH) soll reformiert werden. Der Bundesrat beschloss am 19.05.2006 in Berlin eine entsprechende Gesetzesinitiative. Im Wesentlichen geht es um die Eindämmung des Missbrauchs der PKH, eine verbesserte Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller sowie eine Verstärkung der Eigenbeteiligung des Antragstellers.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erleichterung der Versagung der PKH bei mutwilliger Rechtsverfolgung beziehungsweise mutwilligen Beweisanträgen vor. Um die maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers von PKH einheitlich und zutreffend erfassen zu können, wollen die Länder den Gerichten zudem eine effektivere Überprüfung der Angaben der Antragsteller ermöglichen.
Die Freibeträge für das Einkommen des Antragstellers sollen nach dem Willen des Bundesrates an das sozialhilferechtliche Existenzminimum angeglichen werden. Wer ein höheres Einkommen als diese Freibeträge zur Verfügung hat, soll sich künftig an den Prozesskosten durch Ratenzahlungen beteiligen. Anders als bisher soll ihm die Ratenzahlung künftig nicht mehr nach 48 Monaten erlassen werden, sondern erst dann, wenn die Kosten tatsächlich gedeckt sind. Zudem werde klargestellt, dass bei höherem Einkommen Bankkredite in Anspruch genommen werden müssen, bevor PKH in Betracht kommt. «Der Antragsteller muss künftig auch das aus dem Rechtstreit Erlangte vorrangig und vollständig zur Deckung der Prozesskostenhilfe einsetzen.

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