Wer Sozialleistungen erhält, ist zur Mitwirkung und Eigeninitiative, beispielsweise bei der Beschäftigungssuche, verpflichtet und muss diese auch nachweisen – etwa durch die Vorlage von Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern. Ansonsten entfalle der Leistungsanspruch, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 20.06.2006 veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 AL 79/04).
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