Arbeitslose müssen Eigeninitiative bei der Arbeitssuche nachweisen

VonHagen Döhl

Arbeitslose müssen Eigeninitiative bei der Arbeitssuche nachweisen

Wer Sozialleistungen erhält, ist zur Mitwirkung und Eigeninitiative, beispielsweise bei der Beschäftigungssuche, verpflichtet und muss diese auch nachweisen – etwa durch die Vorlage von Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern. Ansonsten entfalle der Leistungsanspruch, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am 20.06.2006 veröffentlichten Urteil (Az.: L 9 AL 79/04).

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