Ab dem 1.7.2006 bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Beratung und die Ausarbeitung eines Gutachtens durch den Rechtsanwalt keine der Höhe nach bestimmten Gebühren mehr (§ 5 [1] a Satz 2 Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbestimmungen -ARB 2000). Der Rechtsschutzversicherer trägt in diesen Fällen die Kosten des Rechtsanwaltes bis zur Höhe von 250,00 € je Rechtsschutzfall.
Über den Autor