Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung (RSV) für Beratungen ab 1.7.2006

VonHagen Döhl

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung (RSV) für Beratungen ab 1.7.2006

Ab dem 1.7.2006 bestimmt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Beratung und die Ausarbeitung eines Gutachtens durch den Rechtsanwalt keine der Höhe nach bestimmten Gebühren mehr (§ 5 [1] a Satz 2 Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbestimmungen -ARB 2000). Der Rechtsschutzversicherer trägt in diesen Fällen die Kosten des Rechtsanwaltes bis zur Höhe von 250,00 € je Rechtsschutzfall.

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