Bundesrat stimmt Antrag zur Änderung des Waffengesetzes zu
Der Bundesrat hat am 19.05.2006 einem Antrag Hamburgs zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Mit der Gesetzesänderung soll eine Öffnungsklausel in das Waffengesetz eingefügt werden, welche den Landesregierungen oder von ihnen bestimmten Stellen die Möglichkeit einräumt, auf bestimmten Straßen und Plätzen das Führen aller Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, zu verbieten. Bei Zuwiderhandlungen soll ein Bußgeld fällig werden.
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