Kategorien-Archiv Mietrecht

VonHagen Döhl

Mieterpflicht bei Neubaufeuchte

Der Mieter ist nicht verpflichtet, Neubaufeuchte durch überobligatorisches Heizen und Lüften auszugleichen. Allgemeine Hinweise des Vermieters im Rahmen der Vertragsverhandlungen auf mögliche Restbaufeuchte bei Neubauten begründen keine Mieterpflicht zu konkreten Verhaltensweisen.Anderes kann lediglich dann gelten, wenn der Vermieter den Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses auf Restbaufeuchte hingewiesen und ihm konkrete Verhaltensweisen, wie der Restbaufeuchte zu begegnen ist, mitgeteilt hat.(LG Wuppertal, Urteil vom 11.10.2002, Az.: 10 S 22/02)

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Betriebskostenabrechnung- Abweichung vom Durchschnitt

Weichen die vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten (hier: Hausmeisterkosten) erheblich von den Durchschnittskosten ab, muss der Vermieter die Richtigkeit der abgerechneten Kosten darlegen, die Abweichung erläutern, die Erforderlichkeit beweisen und die Wahrung des Wirtschaftlichkeitsangebots eingehend darlegen.
(AG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.06.2002 – 33C 4255/01 – 28)

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Konkretisierung der Gründe für Kündigung

Nach Ansicht des Amtsgerichtes Wedding ist der wichtige Grund im Falle einer Wohnraumkündigung jedenfalls derart zu spezifizieren, dass der von der Kündigung betroffene Mieter die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind. Denn Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass der Mieter prüfen kann, ob die in der Kündigung erhobenen Vorwürfe zutreffend sind, und er die Rechtslage einschätzen kann. Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn die im Kündigungsschreiben erhobenen Vorwürfe derart pauschal sind, dass dem Mieter eine Prüfung und Einlassung hierauf nicht möglich ist. Im Falle einer Kündigung wegen Lärmbelästigung ist daher erforderlich, dass diese in quantitativer und zeitlicher Hinsicht konkretisiert werden.(AG Wedding, Urteil vom 05.06.2002 – 8a C 26/02)

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Schadenersatz bei fristloser Kündigung eines Mietvertrages

Nach fristloser Kündigung des Mietvertrags wegen Verzugs des Vermieters mit der Mängelbeseitigung hat der Mieter dem Grunde nach Anspruch auf zeitlich nicht befristeten Schadensersatz, sofern der Vermieter seinerseits das Mietverhältnis nicht durch Kündigung hätte beenden können. Dies gilt auch, wenn dem Vermieter im Beitrittsgebiet aufgrund eines Altmietverhältnisses Kündigungsbeschränkungen auferlegt wären.(LG Zwickau, Urteil vom 20.04.2001 – 6 S 62/00)

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Vom Vertrag abweichende Nutzfläche

Grundsätzlich liegt in der Angabe der Flächengröße lediglich eine Beschaffenheitsvereinbarung, die der Beschreibung des Mietobjektes dient (OLG Hamm WM 1998, 77; LG Hamburg WM 1990, 497; LG Münster WM 1990, 146; a.A. Sternel, II Rn.529). Daher führt die unzutreffende Angabe einer bestimmten Größe im Regelfall nicht zu einem Fehler der Mietsache. Dafür muss die Flächendifferenz erheblich sein und die Gebrauchstauglichkeit gerade durch die geringere Fläche erheblich beeinträchtigt werden(OLG Dresden NZM 1998, 184 = WM 1998, 144 = ZMR 1998, 417). Das ist zumeist nicht der Fall. Die Miete ist regelmäßig Speziesschuld. Gemietet wird eine bestimmte, bei oder vor Vertragsschluss besichtigte Sache. In diesem Fall wird die Mietsache nicht dadurch mangelhaft, dass sie im Mietvertrag falsch beschrieben wird (Kandelhard in Herrlein/Kandelhard, § 536 Rn. 32).Anders kann es sich allerdings verhalten, wenn die Vertragsparteien einen konkreten Quadratmeterpreis vereinbart und die Miete hiernach berechnet haben. Das OLG Köln (NZM 1999, 73 [=WM 1999, 282]) bejaht auch ohne konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung einen Mangel, wenn die Flächenangaben nach den Parteivorstellungen die Miethöhe beeinflusst haben.

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vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis

Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird. Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewusst herbeigeführt hat, und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist.(OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 – 9 U 8/02)

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Gleichbehaltungsgrundsatz bei genossenschaftlichen Mieten

Setzt eine Genossenschaft im Hinblick auf das ungünstige Marktumfeld zur Vermeidung von Leerstand die Nutzungsentgelte, zu denen sie ihren Mitgliedern den Neuabschluss von Wohnraummietverhältnissen anbietet, herab, so folgt aus dem genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, dass auch die Mieten bereits bestehender Mietverhältnisse zu reduzieren wären.
(LG Berlin NZM 2002, 289)

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Nicht unterzeichnender Ehegatte kann trotzdem Mietvertragspartei sein

Der den Mietvertrag nicht unterschreibende Ehegatte, der im Rubrum des Mietvertrages aber als Mieter aufgeführt ist, wird zumindest dann Mitmieter, wenn er im Laufe des Mietverhältnisses rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, die üblicherweise nur eine Mietvertragspartei abgibt.
(LG Berlin NZM 2002, 119)

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Wohnungsvermittler

Bietet ein Wohnungsvermittler entgegen dem Verbot des § 6 Abs. 1 WoVermG Wohnräume an, ohne dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten zu haben, führt dies nicht zur Nichtigkeit des mit dem Wohnungssuchenden geschlossenen Maklervertrages.
(BGH mit Urteil vom 25.7.2002 – IIIZR113/02)

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Gasetagenheizung gegen einen Fernwärmeanschluss keine Modernisierungsmaßnahme

Der Austausch der Gasetagenheizung gegen einen Fernwärmeanschluss ist keine Modernisierungsmaßnahme. Eine Modernisierungs-Mieterhöhung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn die Fernwärmekosten ohne weiteren allgemeinen Nutzen die Heizkosten der Mietpartei erhöhen.

(LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2002 – 316 S 136/01)