Betriebskostenabrechnung- Abweichung vom Durchschnitt

VonHagen Döhl

Betriebskostenabrechnung- Abweichung vom Durchschnitt

Weichen die vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten (hier: Hausmeisterkosten) erheblich von den Durchschnittskosten ab, muss der Vermieter die Richtigkeit der abgerechneten Kosten darlegen, die Abweichung erläutern, die Erforderlichkeit beweisen und die Wahrung des Wirtschaftlichkeitsangebots eingehend darlegen.
(AG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.06.2002 – 33C 4255/01 – 28)

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