Gleichbehaltungsgrundsatz bei genossenschaftlichen Mieten

VonHagen Döhl

Gleichbehaltungsgrundsatz bei genossenschaftlichen Mieten

Setzt eine Genossenschaft im Hinblick auf das ungünstige Marktumfeld zur Vermeidung von Leerstand die Nutzungsentgelte, zu denen sie ihren Mitgliedern den Neuabschluss von Wohnraummietverhältnissen anbietet, herab, so folgt aus dem genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, dass auch die Mieten bereits bestehender Mietverhältnisse zu reduzieren wären.
(LG Berlin NZM 2002, 289)

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