Das Amtsgericht Hoyerswerda hat am 13.11.2002 über die Klage unseres Hoyerswerdaer Mandanten gegen die zum 1.3.2002 vorgenommene Erhöhung des Kabelnutzungsentgeltes entschieden und die Erhöhung für unwirksam erklärt.
Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die einseitige Erhöhungsmöglichkeit der Primacom dann nicht zur Anhebung des Entgeltes führt, wenn -wie hier- im Vertrag die Erhöhung von der Genemigung des Nutzers abhängig ist und diese wegen des Widerspruches des Klägers nicht als erteilt angesehen werden kann.
Über die Frage, ob auch ohne einen ausdrücklichen Widerspruch die Erhöhung unwirksam ist, weil die Primacom auf das Widerspruchsrecht nicht hingewiesen hat (wie es der Vertrag aber vorsieht) musste das Gericht hier (noch) nicht entscheiden.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde die Berufung trotz des unterhalb der Berufungsgrenze liegenden Streitwertes zugelassen.
Die Entscheidung über den nachstehenden Link im Volltext abrufbar (498 KB).
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