Neue Mindeslohnverordnung für das Baugewerbe

VonHagen Döhl

Neue Mindeslohnverordnung für das Baugewerbe

Die 3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 21.8.2002 ist im Bundesgesetzblatt Teil I bekannt gemacht worden und am 1.9.2002 in Kraft getreten. Ihre Geltungsdauer ist bis zum 31.8.2004 befristet, danach betragen die Mindestlöhne im Baugewerbe ab dem 1.9.2002 10,12 € je Stunde in den alten und 8,75 € je Stunde in den neuen Bundesländern. Die Mindestlöhne erhöhen sich ab dem 1.9.2003 auf 10,36 € in den alten und 8,95 € in den neuen Bundesländern. Zusätzlich zu dem bisherigen Mindestlohn wird ab dem 1.9.2003 ein zweiter Mindestlohn für qualifizierte Arbeiter (Fachwerker) eingeführt. Dieser beträgt 12,47 € je Stunde in den alten und 10,01 € je Stunde in den neuen Bundesländern.

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