Schadenersatz bei fristloser Kündigung eines Mietvertrages

VonHagen Döhl

Schadenersatz bei fristloser Kündigung eines Mietvertrages

Nach fristloser Kündigung des Mietvertrags wegen Verzugs des Vermieters mit der Mängelbeseitigung hat der Mieter dem Grunde nach Anspruch auf zeitlich nicht befristeten Schadensersatz, sofern der Vermieter seinerseits das Mietverhältnis nicht durch Kündigung hätte beenden können. Dies gilt auch, wenn dem Vermieter im Beitrittsgebiet aufgrund eines Altmietverhältnisses Kündigungsbeschränkungen auferlegt wären.(LG Zwickau, Urteil vom 20.04.2001 – 6 S 62/00)

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