Nicht unterzeichnender Ehegatte kann trotzdem Mietvertragspartei sein

VonHagen Döhl

Nicht unterzeichnender Ehegatte kann trotzdem Mietvertragspartei sein

Der den Mietvertrag nicht unterschreibende Ehegatte, der im Rubrum des Mietvertrages aber als Mieter aufgeführt ist, wird zumindest dann Mitmieter, wenn er im Laufe des Mietverhältnisses rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, die üblicherweise nur eine Mietvertragspartei abgibt.
(LG Berlin NZM 2002, 119)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort