Der Austausch der Gasetagenheizung gegen einen Fernwärmeanschluss ist keine Modernisierungsmaßnahme. Eine Modernisierungs-Mieterhöhung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn die Fernwärmekosten ohne weiteren allgemeinen Nutzen die Heizkosten der Mietpartei erhöhen.
(LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2002 – 316 S 136/01)
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