Kategorien-Archiv Mietrecht

VonHagen Döhl

Ist vor Dachlawinen zu warnen?

Eine grundsätzliche Pflicht, vor etwaigen Dachlawinen zu warnen, besteht für Hausbesitzer nicht. Es sind lediglich dann Warnhinweise anzubringen, wenn Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter aufgrund besonderer Umstände (allg. Schneelage des Ortes, Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, konkrete Schneeverhältnisse, Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs) notwendig sind.
Eine grundsätzliche Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern auf dem Dach oder eine solche, auf dem Dach Schnee zu kehren, besteht ebenfalls nicht. Allgemeine Vorkehrungen müssen nur getroffen werden, wenn entspr. ordnungsbehördliche Vorschriften erlassen wurden, gleiches gilt für das Anbringen von Warnhinweisen.
(OLG Hamm – 13 U 49/03)

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Eigentümerwechsel und Betriebskostenabrechnung

Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt; es kommt nicht darauf an, wann der Zahlungsanspruch fällig geworden ist.
(BGH Urteil vom 3.12.2003, Az: VIII ZR 168/03)

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Rechtsanwaltsgebühren bei Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Wird der Rechtsanwalt damit beauftragt, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen, bestimmt sich seine Vergütung nach der Geschäftsgebühr des § 118 I 1 BRAGO und einem Gegenstandswert in Höhe des 36-fachen monatlichen Mietzinses. Diese Gebühr ist nicht auf die Prozessgebühr im Rahmen einer Beauftragung des Rechtsanwaltes für die Erhebung einer Räumungs- und Herausgabeklage anzurechnen.
(Schneider in AGS 2003, 525).

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Bundestag beschließt Aufhebung des Verbotes von mietrechtlichen Verwertungskündigungen im Beitrittsgebiet

Der Bundestag hat am 11.12.2003 beschlossen, Art. 232 § 2 II EGBGB zu streichen. Mit der Vorschrift wurde, um der damaligen Wohnungssituation in den neuen Ländern gerecht zu werden, die Möglichkeit einer Verwertungskündigung für Mietverhältnisse, die vor dem 3.10.2003 begründet wurden, dauerhaft ausgeschlossen. Ein Vermieter konnte sich demnach nicht auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses berufen, wenn er durch die Fortsetzung an einer angemessenen Verwertung des Grundstückes verhindert war. Zweck der Regelung war es, Mieter von preisgünstigem Wohnraum zu schützen. Auf Grund der geänderten Wohnungssituation in den neuen Ländern, nicht zuletzt auch verursacht durch eine erhebliche Bevölkerungsabwanderung, sei die Notwendigkeit für eine solche Sonderregelung jedoch entfallen.

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Änderungen im Mietrecht zum 1.1.2004

Am 1.1.2004 tritt die neue Betriebskostenverordnung in Kraft. Sie übernimmt die Regelungen der II. Berechnungsverordnung, aber es wurden auch weitere Betriebskosten in die Verordnung aufgenommen, so z.B. die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren , Müllschluckern und Müllsauganlagen und die Kosten der Elementarschadenversicherung.

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Wiedervereinigungsrecht Mietrecht – Nebenkostenabrechnung

Die Verpflichtung nach § 5 HeizkostenVO (BGBl. 1989 I S. 115), Räume mit Thermostatventilen oder mit Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung auszustatten, gilt nicht für Gebäude, die mit nicht regulierbaren Zentralheizkörpern versehen sind, bei denen mithin der Ausnahmetatbestand des § 11 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b HeizkostenVO eingreift. Für die Heizanlagen in dem Gebiet der ehemaligen DDR, die bis 31. Dezember 1995 auszustatten sind, gilt nichts anderes.
(BGH – LG Halle – AG Halle-Saalkreis Urteil v. 8.10.2003 VIII ZR 67/03 – Einigungsvertrag Anl. I, Kap. V Sachgebiet D, Abschn. III Nr. 1 Buchst. B HeizkostenVO §§ 5, 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. B)

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Keine Vermietung an Konkurrenzunternehmen

1. Die klageweise Geltendmachung eines vertraglichenUnterlassungsanspruchs setzt – anders als etwa eine Rechtsverfolgungaufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – keine(dort zum Anspruchsgrund gehörende) Wiederholungs- oderErstbegehungsgefahr voraus; sie erfordert indes ein allgemeinesRechtsschutzbedürfnis.

2. Gemäß der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, derder erkennende Senat beitritt, hat der Vermieter gewerblich zunutzender Räume auch ohne Bestehen einer vertraglichen Regelung dieVerpflichtung, den Mieter gegen Konkurrenz im selben Hause zu schützen;dies beruht auf der Erwägung, dass es bei der Vermietung von Räumen zumBetriebe eines bestimmten Geschäfts zur Gewährung des vertragsgemäßenGebrauchs gehört, in anderen Räumen des Gebäudes oder auf unmittelbarangrenzenden Grundstücken des Vermieters kein Konkurrenzunternehmenzuzulassen oder gar selbst zu betreiben.
(Brandenburgisches OLG – 26.5.2003 3 U 172/98)

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Räumungstitel bei Eheleuten

Voraussetzung einer Zwangsräumung ist ein gegen beide Ehepartner gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist.
(OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 23.6.2003 – 26 W 24/03)

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Abstellen von Wasser und Heizung bei Nichtzahlung der laufenden Betriebskosten

Der Vermieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, die Versorgung seines Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, selbst wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten in Verzug ist. Dem Vermieter steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu. An dieser Rechtslage hat such durch die Reform des Mietrechts zum 1. September 2001, insbesondere durch die Neuregelung in § 556 b BGB n.F. nichts geändert.
(LG Göttingen, Beschluss v. 7.3.2003 – 5 T 582/02)

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Wann ist eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar?

Eine Betriebskostenabrechnung ist dann nachvollziehbar, wenn sich aus der Abrechnung die Gesamtkosten, der Verteilungsschlüssel, der Kostenanteil des belasteten Mieters sowie die auf den Kostenanteil anrechenbaren Vorauszahlungen ergeben. Mit dem Zugang einer solchen Abrechnung sind etwaige Nachzahlungen fällig.
(OLG Düsseldorf – Az: 24 U 99/02)