Am 1.1.2004 tritt die neue Betriebskostenverordnung in Kraft. Sie übernimmt die Regelungen der II. Berechnungsverordnung, aber es wurden auch weitere Betriebskosten in die Verordnung aufgenommen, so z.B. die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren , Müllschluckern und Müllsauganlagen und die Kosten der Elementarschadenversicherung.
Über den Autor