Eigentümerwechsel und Betriebskostenabrechnung

VonHagen Döhl

Eigentümerwechsel und Betriebskostenabrechnung

Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt; es kommt nicht darauf an, wann der Zahlungsanspruch fällig geworden ist.
(BGH Urteil vom 3.12.2003, Az: VIII ZR 168/03)

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