Räumungstitel bei Eheleuten

Räumungstitel bei Eheleuten

Voraussetzung einer Zwangsräumung ist ein gegen beide Ehepartner gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist.
(OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 23.6.2003 – 26 W 24/03)

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Hagen Döhl administrator

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