Räumungstitel bei Eheleuten

VonHagen Döhl

Räumungstitel bei Eheleuten

Voraussetzung einer Zwangsräumung ist ein gegen beide Ehepartner gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist.
(OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 23.6.2003 – 26 W 24/03)

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