Kategorien-Archiv Grundstücke / Immobilien

VonHagen Döhl

Frist für Entschädigungsanträge wegen „DDR-Enteignungen“ endet am 16. Juni 2004

In der DDR enteignete Eigentümer, denen nach dem damaligen (DDR-) Recht eine Entschädigung zustand, diese aber nicht erhalten haben, können nur noch bis zum 16. Juni 2004 einen Entschädigungsantrag stellen. Die diesbezüglichen Ansprüche ergeben sich nach Maßgabe des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes. Anspruchsberechtigt ist nach diesem Gesetz, wer für ein in der DDR enteignetes Grundstück weder die Entschädigung, die nach DDR-Recht oder Besatzungsrecht vorgesehen war, noch den bundesgesetzlich geregelten Lastenausgleich erhalten hat.

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Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks

Bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks ist der Gerichtsvollzieher nicht berechtigt, Bauwerke und Anpflanzungen beseitigen zu lassen
(BGH – 19.3.2004 IXa ZB 328/03)

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Höhere Entschädigung für Enteignung von DDR-Privatgrundstücken

Ehemalige Besitzer von Grundstücken, die in der DDR für Neubaugebiete enteignet wurden, müssen sich nicht mit pauschalen Entschädigungen abspeisen lassen. Die Zahlungen an die ehemaligen Eigentümer müssten sich am Bodenrichtwert für Bauland orientieren, urteilte das Thüringer Oberlandesgericht in Jena am 24.05.2004 in letzter Instanz. Das Gericht widersprach damit der Entschädigungspraxis einiger ostdeutscher Kommunen (Az: 9 U 264/01).

Forderungen in Millionenhöhe
Die Stadt legte nach Angaben des Gerichts statt der Richtwerte für baureife Grundstücke nur einen Durchschnittswert für alle Flächen im jeweiligen Neubaugebiet zu Grunde. In die pauschale Bewertung gingen damit auch Grünanlagen oder Wege ein. Eine Interessengemeinschaft kündigte nach der Entscheidung an, Forderungen in Millionenhöhe gegen die Stadt Erfurt geltend zu machen.

Ungerechtigkeiten ausgleichen
In der DDR seien Plattenbaugebiete «oft ohne auf bestehende Grundstücksgrenzen Rücksicht zu nehmen auf fremdem Eigentum gebaut worden», erklärte das Gericht. Durch das Bodensondernutzungsgesetz von 1993 sei die Möglichkeit geschaffen worden, die dadurch entstandenen Ungerechtigkeiten auszugleichen. Ähnliche Bewertungs- Streitigkeiten gebe es für Grundstücke in Leipzig.

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Duldungspflicht für Überbau nach Zustimmung des Voreigentümers

Wer ein Grundstück erwirbt, dessen vormaliger Eigentümer einem Erweiterungsbau auf dem Nachbargrundstück schriftlich zugestimmt hatte, kann im Nachhinein von den Nachbarn nicht die Beseitigung des Erweiterungsbaus verlangen. Dies gilt auch, wenn der Erweiterungsbau weder die zulässigen Abstandsflächen noch die Grenze zum Nachbargrundstück wahrt.
(Oberlandesgericht Bamberg Urteil vom 03.02.2004.)

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BGH: Stadt haftet für Schaden durch übergelaufenes Rückhaltebecken

Bei der Überschwemmung von Grundstücken als Folge eines überlaufenden städtischen Regenbeckens haftet die Stadt aus enteignendem Eingriff. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 11.03.2004 (Az.: III ZR 274/03).

Sachverhalt:
Der Kläger ist Eigentümer einiger Häuser in Bergisch Gladbach, die am Fuße eines Hanges liegen. Hangaufwärts befinden sich zwei Regenrückhaltebecken der beklagten Stadt. In den Becken wird das im Einzugsbereich anfallende Regenwasser aus der städtischen Kanalisation gesammelt und gedrosselt an einen Regenwasserkanal abgegeben. An eines der Becken schließt sich über einen Notüberlauf ein größeres offenes Becken an. Am 04.07.2000 kam es zu heftigen Regenfällen, woraufhin das offene Becken überlief, Wassermassen von dort den Hang herabstürzten und die benachbarten Grundstücke überschwemmte. Der Kläger verlangte Ersatz des Schadens, der durch das eindringende Wasser in seinen Häusern entstanden ist.

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Vollstreckungsbehörde muss bei unverhältnismäßigem Zwangsgeld zu Ersatzvornahme übergehen

Es ist Sache der Vollstreckungsbehörde zu bestimmen, mit welchem Zwangsmittel ein Gebäudeabbruch vollstreckt werden soll. Sie kann ihn entweder im Wege der Ersatzvornahme selbst durchführen oder den Pflichtigen durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld zum Abbruch zwingen. Überschreitet das bereits festgesetzte Zwangsgeld jedoch die bei einer Ersatzvornahme zu erwartenden Kosten, kann es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten sein, anstelle eines weiteren Zwangsgeldes auf das Zwangsmittel der Ersatzvornahme überzugehen. Diese Grundsätze hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil vom 04.12.2003 aufgestellt.
(Az.: 5 S 2781/02)

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Anwohner müssen Bäume auf Straßengrund dulden

Grundstückseigentümer müssen es hinnehmen, wenn die Gemeinde neben ihrem Grundstück auf dem Straßengrund Bäume pflanzt. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es wies damit eine auf nachbarrechtliche Vorschriften gestützte Klage der Anwohner auf Beseitigung neu gepflanzter Bäume ab.
(VG Koblenz Urteil vom 05.04.2004; Az.: 8 K 2724/03)

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Überörtlicher Umweltschutz rechtfertigt keinen Zwang zur Nutzung gemeindlicher Fernwärme

Gemeindeeinwohner sind nicht verpflichtet, die von der Kommune angebotene Fernwärmeversorgung zu nutzen, sofern damit lediglich Ziele des überörtlichen Umweltschutzes verfolgt werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Ein Anschluss- und Benutzungszwang für Einrichtungen der Gemeinden setze voraus, dass dadurch das Wohl gerade aller Gemeindeeinwohner gefördert werde, so der VGH.
(VGH Mannheim Urteil vom 18.03.2004, Az.: 1 S 2261/02)

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Anscheinsbeweis bei Glatteisunfällen

Bei Glatteisunfällen spricht ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären, wenn der Unfall innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht stattgefunden hat. Dafür notwendig und ausreichend ist es, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen nachgewiesen wird.
(OLG Celle – 27.02.2004 9 U 220/03)

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BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab

Nur wenn wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse über eine Schädlichkeit des Elektrosmogs von Mobilfunkanlagen vorliegen, können diese verboten werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Liegt die Strahlung unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte, können Betroffene kein Verbot durchsetzen.
(Urteil vom 13.02.2004; Az.: V ZR 217/03; 218/03)