Wer ein Grundstück erwirbt, dessen vormaliger Eigentümer einem Erweiterungsbau auf dem Nachbargrundstück schriftlich zugestimmt hatte, kann im Nachhinein von den Nachbarn nicht die Beseitigung des Erweiterungsbaus verlangen. Dies gilt auch, wenn der Erweiterungsbau weder die zulässigen Abstandsflächen noch die Grenze zum Nachbargrundstück wahrt.
(Oberlandesgericht Bamberg Urteil vom 03.02.2004.)
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