BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab

VonHagen Döhl

BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab

Nur wenn wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse über eine Schädlichkeit des Elektrosmogs von Mobilfunkanlagen vorliegen, können diese verboten werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Liegt die Strahlung unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte, können Betroffene kein Verbot durchsetzen.
(Urteil vom 13.02.2004; Az.: V ZR 217/03; 218/03)

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