Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks

VonHagen Döhl

Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks

Bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks ist der Gerichtsvollzieher nicht berechtigt, Bauwerke und Anpflanzungen beseitigen zu lassen
(BGH – 19.3.2004 IXa ZB 328/03)

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