Höhere Entschädigung für Enteignung von DDR-Privatgrundstücken

VonHagen Döhl

Höhere Entschädigung für Enteignung von DDR-Privatgrundstücken

Ehemalige Besitzer von Grundstücken, die in der DDR für Neubaugebiete enteignet wurden, müssen sich nicht mit pauschalen Entschädigungen abspeisen lassen. Die Zahlungen an die ehemaligen Eigentümer müssten sich am Bodenrichtwert für Bauland orientieren, urteilte das Thüringer Oberlandesgericht in Jena am 24.05.2004 in letzter Instanz. Das Gericht widersprach damit der Entschädigungspraxis einiger ostdeutscher Kommunen (Az: 9 U 264/01).

Forderungen in Millionenhöhe
Die Stadt legte nach Angaben des Gerichts statt der Richtwerte für baureife Grundstücke nur einen Durchschnittswert für alle Flächen im jeweiligen Neubaugebiet zu Grunde. In die pauschale Bewertung gingen damit auch Grünanlagen oder Wege ein. Eine Interessengemeinschaft kündigte nach der Entscheidung an, Forderungen in Millionenhöhe gegen die Stadt Erfurt geltend zu machen.

Ungerechtigkeiten ausgleichen
In der DDR seien Plattenbaugebiete «oft ohne auf bestehende Grundstücksgrenzen Rücksicht zu nehmen auf fremdem Eigentum gebaut worden», erklärte das Gericht. Durch das Bodensondernutzungsgesetz von 1993 sei die Möglichkeit geschaffen worden, die dadurch entstandenen Ungerechtigkeiten auszugleichen. Ähnliche Bewertungs- Streitigkeiten gebe es für Grundstücke in Leipzig.

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