Überörtlicher Umweltschutz rechtfertigt keinen Zwang zur Nutzung gemeindlicher Fernwärme

VonHagen Döhl

Überörtlicher Umweltschutz rechtfertigt keinen Zwang zur Nutzung gemeindlicher Fernwärme

Gemeindeeinwohner sind nicht verpflichtet, die von der Kommune angebotene Fernwärmeversorgung zu nutzen, sofern damit lediglich Ziele des überörtlichen Umweltschutzes verfolgt werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Ein Anschluss- und Benutzungszwang für Einrichtungen der Gemeinden setze voraus, dass dadurch das Wohl gerade aller Gemeindeeinwohner gefördert werde, so der VGH.
(VGH Mannheim Urteil vom 18.03.2004, Az.: 1 S 2261/02)

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