Grundstückseigentümer müssen es hinnehmen, wenn die Gemeinde neben ihrem Grundstück auf dem Straßengrund Bäume pflanzt. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es wies damit eine auf nachbarrechtliche Vorschriften gestützte Klage der Anwohner auf Beseitigung neu gepflanzter Bäume ab.
(VG Koblenz Urteil vom 05.04.2004; Az.: 8 K 2724/03)
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