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VonHagen Döhl

Neue Freibetragsgrenzen für Arbeitslosengeld II-Empfänger ab 01.10.2005

Ab dem 01.10.2005 gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte am 27.09.2005 mit, für die meisten von ihnen verbessere sich dadurch die finanzielle Situation. Auch sei die Berechnung deutlich einfacher geworden.

So würden die Freibeträge nunmehr aus dem Brutto- und nicht mehr aus dem Nettoeinkommen errechnet. Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen würden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Grundfreibetrag). Hinzu kämen weitere Freibeträge. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro seien 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. Es würden also 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro seien zusätzlich weitere zehn Prozent anrechnungsfrei. Hierbei liege die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne minderjähriges Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für diejenigen mit minderjährigem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Betrage das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro, könnten anstelle des Grundfreibetrages individuelle Abzüge berücksichtigt werden, wenn diese den pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro überstiegen, so die BA. Die tatsächlichen Aufwendungen müssten dann nachgewiesen werden. Derzeit beziehen nach Angaben der BA etwa 650.000 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Für sie werde sich ab Oktober in der Regel noch nichts ändern. Eine Neuberechnung der Freibeträge erfolge erst, wenn für diese Bedarfsgemeinschaften ein Weiterbewilligungsantrag bearbeitet werde. Bei denjenigen, die ab 01.10.2005 erstmals Arbeitslosengeld II erhielten oder bei Leistungsempfängern, die nach dem 30.09.2005 eine neue Erwerbstätigkeit aufnähmen, gelte die neue Regelung sofort.

Als weitere Änderung, die zum 01.10.2005 in Kraft trete, nannte die BA die Eigenheimzulage. Diese werde nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, wenn sie nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet werde. Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren, die einer Nebentätigkeit nachgehen, erhalten nach Auskunft der BA ebenfalls einen Freibetrag von 100 Euro auf das erzielte Einkommen. Einmalige Einnahmen, wie Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld führen nicht mehr zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs und dem damit entfallenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung, sondern werden für einen gewissen Zeitraum auf den Leistungsanspruch angerechnet, wobei der Versicherungsschutz erhalten bleiben soll. Der Zeitraum ist abhängig von der Höhe der einmaligen Einnahme. Darüber hinaus wird der Pauschalbetrag für die Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz von derzeit sechs Cent pro Entfernungskilometer auf 20 Cent erhöht. Voraussetzung sei, so die BA, dass die Strecke mit einem PKW zurückgelegt werde und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar sei. Auch bei diesen Änderungen gelte, dass das bisherige Recht noch bis zum Ablauf des aktuellen individuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit anzuwenden ist.

VonHagen Döhl

Baden-Württemberg startet Bundesratsinitiative zum Einsatz von Handystörsendern im Strafvollzug

Durch den Einsatz von Handystörsendern will der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) in Justizvollzugsanstalten jeglichen Mobilfunkverkehr unterbinden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das baden-württembergische Kabinett am Abend des 26.09.2005 in Stuttgart beschlossen.

VonHagen Döhl

Experten auf EDV-Gerichtstag: Gerichtsverfahren durch elektronische Kommunikation schneller und billiger machen

Die Nutzung elektronischer Kommunikationswege könnte Gerichtsverfahren schneller und billiger machen. Dies jedenfalls ist nach einem Bericht von «Heise.de» die Ansicht von Wolfram Viefhues. Der beim Amtsgericht Oberhausen tätige Richter bemängelte am Rande des EDV-Gerichtstages in Saarbrücken, bei dem rund 500 Juristen und IT-Experten aus ganz Europa über das Thema «Kommunikation in der Rechtspflege» debattierten, dass die deutschen Gerichte bislang noch auf dem «Stand der Bürotechnik von 1890» seien.

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Auflistung der Abtreibung als ärztliche Leistung auf einer Internetseite ist strafbar

Das Amtsgericht Pegnitz hat gegen einen Frauenarzt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, weil dieser auf zwei Internetseiten den legalen Schwangerschaftsabbruch als eine seiner ärztlichen Leistungen dargestellt hatte. Die Verwarnung bezieht sich nach einem Bericht des «Nordbayerischen Kuriers» vom 16.09.2005 auf eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro. Diese werde fällig, falls die Ermittlungsbehörden erneut ähnliche Internetseiten des Arztes entdecken sollten.

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Fehlschüsse auf Sportplätzen sind erlaubt

Ein Fußballspieler muss nicht für Schäden haften, die er durch «Fehlschüsse» über das Spielfeld eines durch einen Ballfangzaun gesicherten Sportplatzes hinaus verursacht. Dies geht aus einem Urteil des Mainzer Landgerichts vom 31.08.2005 hervor, mit dem es die Schadensersatzklage eines PKW-Eigentümers abwies, dessen Auto von einem Irrgänger getroffen wurde.
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Sportplatzes abgestellt. Auf dem Sportplatz, der mit einem Ballfangzaun vom Parkplatz abgegrenzt ist, hatte ein noch Minderjähriger Torschüsse geübt. Einer der Schüsse ging über das Tor und den Ballfangzaun hinweg und verursachte nach dem Vortrag desKlägers einen Schaden am Kotflügel seines PKW.
(Az.: 3 S 89/05, nicht rechtskräftig)

VonHagen Döhl

Bundesrechtsanwaltskammer lehnt Beschränkungen der Bürgerrechte in Justizverfahren ab

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die Überlegungen einiger Bundesländer, im Rahmen von Strukturveränderungen der Justiz Rechtsmittel einzuschränken und eine Änderung der Prozesskostenhilfe herbeizuführen, scharf kritisiert. Auf ihrer Jahreshauptversammlung in Düsseldorf bekräftigten die Rechtsanwälte ihre Absicht, weitere Beschränkungen der Bürgerrechte in Gerichtsverfahren strikt abzulehnen.

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Zwischenerfolg für Verbraucherklagen gegen E.ON wegen hoher Erdgas-Preise

Im am 15.09.2005 begonnenen Musterprozess um die stark gestiegenen Erdgas-Preise des Energieversorgers E.ON-Hanse vor dem Hamburger Landgericht sehen Prozessbeobachter die 54 Kläger im Vorteil. Die Verbraucher wollen erreichen, dass der Konzern seine Preiskalkulation offenlegen muss, weil sie bezweifeln, dass die Tarife angemessen sind. Die Vorsitzende Richterin äußerte nach dem ersten Verhandlungstag, das Gericht könne die Preise nur überprüfen, wenn die Kalkulation offengelegt werde.

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SG Dresden: Kürzung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung wegen unklarem Gesetzestext rechtswidrig

Lässt sich aus dem Gesetz nicht klar entnehmen, wann man sich arbeitssuchend melden muss, darf die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld bei einer verspäteten Meldung nicht kürzen. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil der 29. Kammer des Sozialgerichts Dresden vom 16.08.2005 hervor. Die Richter rügten die entsprechenden Formulierungen der Hartz-Gesetze als unzureichend (Az.: S 29 AL 1680/04)

VonHagen Döhl

Neuer Rechtsbehelf gegen lange Verfahrensdauer geplant

Das Bundesjustizministerium plant die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde bei zu langer Verfahrensdauer. Dies geht aus einem Ende August vom DMJ vorgelegten Gesetzentwurf hervor. Bislang gibt es für solche Fälle im Deutschen Recht keinen speziellen Rechtsbehelf. Den Betroffenen bleibt nur, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder äußerstenfalls auch Verfassungsbeschwerde zu erheben. Eine rechtliche Möglichkeit unmittelbar auf den Fortgang eines konkret anhängigen Verfahrens hinzuwirken fehlt bislang.
Derzeit liegen die Verfahrensdauer in der Eingangsinstanz der Zivilgerichtsbarkeit im Bundesdurchschnitt zwar nur bei 4,4 Monaten (Amtsgerichte) bzw. 7,1 Monate (Landgerichte). Erstinstanzliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichtsbarkeiten dauern im Bundesdurchschnitt aber bereits 15,3 Monate und die Finanzgerichte brauchen gar 17,4 Monate für ein erstinstanzliches Verfahren. Diese Durchschnittswerte lassen erahnen, dass es Gerichte gibt, bei denen die Verfahrensdauer ganz erheblich höher liegt.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Bürger bei überlanger Verfahrensdauer Untätigkeitsbeschwerde bei dem Gericht erheben können, bei dem das Verfahren anhängig ist. Dies muss zunächst selbst entscheiden: hält es die Kritik im Ergebnis für zutreffend, so muss es Abhilfe leisten und rasch Maßnahmen treffen, die einen Verfahrensabschluss in angemessenem Zeitrahmen erwarten lassen. Hält es den bisherigen Verfahrensverlauf allerdings für sachgerecht, kann des die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern muss sie dem nächst höheren Gericht vorlegen, das dann die abschließende Entscheidung trifft.
Der Anstoß zu diesem aktuellen Gesetzesvorhaben kommt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

VonHagen Döhl

Kindererziehungszeiten sind bei Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe zu berücksichtigen

Wer aus Gründen der Kindererziehung zeitweilig nicht arbeitet und dadurch weniger Geld für die Altersvorsorge beiseitelegen kann, muss im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit seine Rücklagen nicht in vollem Umfang einsetzen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.09.2005 hervor. Eine aus der Kindererziehung resultierende Versorgungslücke könne als Härtefall der Berücksichtigung von Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe entgegenstehen, so die Richter.
(BSG Az.: B 11a/11 AL 75/04 R)