Fehlschüsse auf Sportplätzen sind erlaubt

VonHagen Döhl

Fehlschüsse auf Sportplätzen sind erlaubt

Ein Fußballspieler muss nicht für Schäden haften, die er durch «Fehlschüsse» über das Spielfeld eines durch einen Ballfangzaun gesicherten Sportplatzes hinaus verursacht. Dies geht aus einem Urteil des Mainzer Landgerichts vom 31.08.2005 hervor, mit dem es die Schadensersatzklage eines PKW-Eigentümers abwies, dessen Auto von einem Irrgänger getroffen wurde.
Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Sportplatzes abgestellt. Auf dem Sportplatz, der mit einem Ballfangzaun vom Parkplatz abgegrenzt ist, hatte ein noch Minderjähriger Torschüsse geübt. Einer der Schüsse ging über das Tor und den Ballfangzaun hinweg und verursachte nach dem Vortrag desKlägers einen Schaden am Kotflügel seines PKW.
(Az.: 3 S 89/05, nicht rechtskräftig)

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