Neuer Rechtsbehelf gegen lange Verfahrensdauer geplant

VonHagen Döhl

Neuer Rechtsbehelf gegen lange Verfahrensdauer geplant

Das Bundesjustizministerium plant die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde bei zu langer Verfahrensdauer. Dies geht aus einem Ende August vom DMJ vorgelegten Gesetzentwurf hervor. Bislang gibt es für solche Fälle im Deutschen Recht keinen speziellen Rechtsbehelf. Den Betroffenen bleibt nur, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder äußerstenfalls auch Verfassungsbeschwerde zu erheben. Eine rechtliche Möglichkeit unmittelbar auf den Fortgang eines konkret anhängigen Verfahrens hinzuwirken fehlt bislang.
Derzeit liegen die Verfahrensdauer in der Eingangsinstanz der Zivilgerichtsbarkeit im Bundesdurchschnitt zwar nur bei 4,4 Monaten (Amtsgerichte) bzw. 7,1 Monate (Landgerichte). Erstinstanzliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichtsbarkeiten dauern im Bundesdurchschnitt aber bereits 15,3 Monate und die Finanzgerichte brauchen gar 17,4 Monate für ein erstinstanzliches Verfahren. Diese Durchschnittswerte lassen erahnen, dass es Gerichte gibt, bei denen die Verfahrensdauer ganz erheblich höher liegt.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Bürger bei überlanger Verfahrensdauer Untätigkeitsbeschwerde bei dem Gericht erheben können, bei dem das Verfahren anhängig ist. Dies muss zunächst selbst entscheiden: hält es die Kritik im Ergebnis für zutreffend, so muss es Abhilfe leisten und rasch Maßnahmen treffen, die einen Verfahrensabschluss in angemessenem Zeitrahmen erwarten lassen. Hält es den bisherigen Verfahrensverlauf allerdings für sachgerecht, kann des die Beschwerde nicht selbst zurückweisen, sondern muss sie dem nächst höheren Gericht vorlegen, das dann die abschließende Entscheidung trifft.
Der Anstoß zu diesem aktuellen Gesetzesvorhaben kommt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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