AGB-Klausel: 2-wöchige Ausschlussfristen

VonHagen Döhl

AGB-Klausel: 2-wöchige Ausschlussfristen

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu einem Bauvertrag „…Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen bei Abnahme erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von 2 Wochen seit der Abnahme der …. (Auftragnehmerin) gegenüber schriftlich vorgebracht werden. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind ausgeschlossen, wenn sie vom Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erkennbarkeit schriftlich gegenüber der ….. (Auftragnehmerin) vorgebracht werden.“ Verstößt auch bei Verwendung im kaufmännischen Geschäftsverkehr gegen § 9 AGBG (a.F.) und ist unwirksam.
(BGH, Urteil v. 28.10.2004 VII ZR 385/02)

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