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VonHagen Döhl

Theaterbetreiber muss Zuschauer nicht vor Schreckschüssen in einer Aufführung warnen

Ein Theaterbetreiber ist nicht verpflichtet, beim künstlerischen Einsatz von Schusswaffen während einer Aufführung das Publikum vor möglichen Knalleffekten zu warnen. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage eines Theaterbesuchers ab. Die Richter stellten in der Urteilsbegründung darauf ab, nach dem eingeholten Sachverständigengutachten sei der Eintritt eines Gehörschadens durch den Schuss während der Vorstellung unwahrscheinlich gewesen. Eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sei wegen der mangelnden Vorhersehbarkeit eines Schadenseintritts daher nicht festzustellen (BGH: Urteil vom 08.11.2005, Az.: VI ZR 332/04).

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Komplettes Bundesrecht online

Rund 5.000 Gesetze und Verordnungen des Bundes stehen ab sofort kostenlos im Internet zur Verfügung. Die Datenbank ist ein Projekt des Bundesjustizministeriums und der juris GmbH.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat beim Festakt zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet.
Anstelle von bislang etwa 750 Rechtsvorschriften seien auf den Webseiten nun rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar, sagte Zypries am 25. November in Berlin.

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Hoyerswerdaer Konzertveranstalter scheitert erneut mit Klage gegen Modern Talking

Ein Konzertveranstalter aus Hoyerswerda ist vor dem Landgericht Bautzen erneut mit seiner Klage gegen die Popmusiker Dieter Bohlen und Thomas Anders wegen eines geplatzten Modern Talking-Konzertes gescheitert. Das Gericht wies die Klage am 18.11.2005 ab. Hintergrund für den Rechtsstreit war ein für den 01.09.2001 in Hoyerswerda geplantes Konzert der Popband Modern Talking, das kurzfristig abgesagt worden war. Daraufhin hatte der Veranstalter die zum Teil bereits gezahlte Gage von Bohlen und Anders zurückverlangt und dazu noch 150.000 Euro Schadenersatz gefordert.
Der Veranstalter und Modern Talking hatten sich gegenseitig die Schuld für die Absage des Konzertes wenige Stunden vor Beginn gegeben. Das Gericht sah eine Pflichtverletzung der beiden inzwischen getrennten Musiker nicht als nachgewiesen an. Mit ihrer Entscheidung bestätigte die Zweite Zivilkammer des LG ein Versäumnisurteil vom 01.08.2005. Bereits damals hatte sie die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Gegen diese Entscheidung hatte der Konzertveranstalter fristgemäß Einspruch eingelegt. Gegen das jetzige Urteil kann er noch in Berufung gehen.

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Finanzamt kann Forderungen auch in der Verbraucherinsolvenz aufrechnen

Das Finanzamt hat das Recht, Steueransprüche aufzurechnen. Ansprüche, die während der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren entstanden sind, dürfen mit rückständigen Steueransprüchen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung verrechnet werden. Die Richter des BGH betonten, dass es in der Wohlverhaltensperiode kein allgemeines Aufrechnungsverbot gibt, allerdings ist die Aufrechnung gegen Forderungen ausgeschlossen, die an einen Treuhänder abgetreten wurden. Die Abtretung umfasst grundsätzlich alle Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis. Steuererstattungsansprüche fallen dagegen nicht unter die Abtretung.
(BGH, IX ZR 115/04)

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Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen

Die von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete Klausel

“Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Gestehungspreise für Flüssiggas, die Material-, Lohn-, Transport- und Lagerkosten oder die Mineralöl- bzw. Mehrwertsteuersätze ändern, kann S. (= Beklagte) im Umfang der Veränderung dieser Kostenfaktoren pro Liefereinheiten vorstehend angegebenen derzeitigen Gaspreis ändern. Wenn sich die vorgenannten Kosten ermäßigen, kann der Kunde die Neufestsetzung des Preises im Rahmen der Veränderung der Kostenfaktoren verlangen“

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.
(BGH – 21.9.2005 VIII ZR 38/05)

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BSG: Ungleichbehandlung von Ost-Rentnern bei der Anrechnung von Unfallrenten ist verfassungswidrig

Etwa 80.000 Rentner aus der ehemaligen DDR haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Anspruch auf eine höhere Rente. Zu Unrecht seien Ostdeutsche bei der Anrechnung von Unfallrenten auf die Altersrente Westdeutschen gegenüber benachteiligt worden, entschied das Gericht in sechs zusammengefassten Revisionsverfahren (Urteil vom 03.11.2005; Az.: B 4 RA 10/05 R; B 4 RA 12/05 R; B 4 RA 13/05 R; B 4 RA 18/05 R; B 4 RA 24/05 R; B 4 RA 27/05 R). Der bei unfallverletzten Rentnern aus der ehemaligen DDR verwendete niedrigere Freibetrag sei nicht verfassungskonform, die daraus resultierende Ungleichbehandlung habe keine gesetzliche Grundlage, argumentierten die Richter.

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Mitglied eines «Schenkkreises» kann «verschenktes» Geld zurückfordern

Wer im Rahmen eines nach Art einer Pyramide organisierten «Schenkkreises» Geldbeträge an ein in der Pyramide ganz oben stehendes Mitglied des «Empfängerkreises» zahlt, kann sein Geld aus ungerechtfertigter Bereicherung von dem «Beschenkten» zurückverlangen. Denn schnellballartig organisierte «Schenkkreise» seien sittenwidrig und entsprechende Vereinbarungen nichtig, entschied der Bundesgerichtshof.
(BGH Urteile vom 10.11.2005, Az.: III ZR 72/05 und III ZR 73/05)

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Berechnung von Zusatzleistungen bei Heimverträgen

In Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung bedarf die Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen (hier: Einzelzimmer in Pflegeheim) der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Fehlt es hieran, hat der Heimträger wegen der Nutzung einer solchen Zusatzleistung auch keinen Bereicherungsanspruch.
(BGH Urteil vom 13.10.2005, Az: III ZR 400/04)

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EC-Karten-Betrug: Sparkasse Köln/Bonn muss 40.000 Euro ersetzen

Die Sparkasse Köln/Bonn muss einem Ehepaar 40.000 Euro ersetzen, die ein Betrüger nach dem Diebstahl ihrer EC-Karte von ihrem Konto am Kassenschalter abgehoben hat. Das Urteil des Bonner Landgerichts vom 23.08.2005 (Az.: 3 O 126/05) ist jetzt rechtskräftig. In dem Urteil heißt es, die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt, als sie dem falschen Kunden ohne weitere Sicherheit neben der Ansicht des ebenfalls gestohlenen Personalausweises das Geld ausgezahlt hatte. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Ausweis und EC-Karte gebe es nicht.
Der unbekannte Betrüger war am 01.10.2004 mit der EC-Karte und dem Personalausweis eines 40-jährigen Arztes in vier Bonner Filialen der Sparkasse aufgetaucht. Er legte beide Dokumente vor und bekam jedes Mal – ohne weitere Nachfragen – jeweils 10.000 ausgezahlt. Innerhalb von etwas mehr als einer Stunde hatte er auf diese Weise 40.000 Euro abgehoben.

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Bundesrat: Neue Regeln für Glücksspiele beschlossen

In Spielhallen und Gaststätten soll auf jeweils zwölf Quadratmetern Fläche nur noch ein Spielautomat aufgestellt werden, maximal sollen es in Spielhöllen nur noch zwölf sein. Dies hat der Bundesrat entschieden, indem er eine Neuregelung der aus dem Jahre 1953 stammenden Spielverordnung am 14.10.2005 mit Änderungen passieren ließ und dem Bundestag zuleitete. Ganz verboten werden sollen nach dem Regelwerk Jackpots und so genannte Fun Games. Weiter sollen Spieler nach einer Stunde ununterbrochenen Zockens eine fünfminütige Zwangspause einlegen müssen.