Berechnung von Zusatzleistungen bei Heimverträgen

VonHagen Döhl

Berechnung von Zusatzleistungen bei Heimverträgen

In Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung bedarf die Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen (hier: Einzelzimmer in Pflegeheim) der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Fehlt es hieran, hat der Heimträger wegen der Nutzung einer solchen Zusatzleistung auch keinen Bereicherungsanspruch.
(BGH Urteil vom 13.10.2005, Az: III ZR 400/04)

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