LArbG Düsseldorf: Wal-Mart-Ethikrichtlinie ist verfassungswidrig

VonHagen Döhl

LArbG Düsseldorf: Wal-Mart-Ethikrichtlinie ist verfassungswidrig

Mit einer Richtlinie zum Liebesleben seiner Mitarbeiter ist der Handelskonzern Wal-Mart am 14.11.2005 auch vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht gescheitert (Az.: 10 TaBV 46/05). Der entsprechende Passus in einer Ethik-Richtlinie des Unternehmens verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Beseler. Weitere Klauseln, die die Annahme von Geschenken, «unangemessenes Verhalten» und die Einrichtung einer Hotline zur Meldung von Verstößen betreffen, müssen nach der Entscheidung der Richter mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt werden.

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