Etwa 80.000 Rentner aus der ehemaligen DDR haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Anspruch auf eine höhere Rente. Zu Unrecht seien Ostdeutsche bei der Anrechnung von Unfallrenten auf die Altersrente Westdeutschen gegenüber benachteiligt worden, entschied das Gericht in sechs zusammengefassten Revisionsverfahren (Urteil vom 03.11.2005; Az.: B 4 RA 10/05 R; B 4 RA 12/05 R; B 4 RA 13/05 R; B 4 RA 18/05 R; B 4 RA 24/05 R; B 4 RA 27/05 R). Der bei unfallverletzten Rentnern aus der ehemaligen DDR verwendete niedrigere Freibetrag sei nicht verfassungskonform, die daraus resultierende Ungleichbehandlung habe keine gesetzliche Grundlage, argumentierten die Richter.
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