Theaterbetreiber muss Zuschauer nicht vor Schreckschüssen in einer Aufführung warnen

VonHagen Döhl

Theaterbetreiber muss Zuschauer nicht vor Schreckschüssen in einer Aufführung warnen

Ein Theaterbetreiber ist nicht verpflichtet, beim künstlerischen Einsatz von Schusswaffen während einer Aufführung das Publikum vor möglichen Knalleffekten zu warnen. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage eines Theaterbesuchers ab. Die Richter stellten in der Urteilsbegründung darauf ab, nach dem eingeholten Sachverständigengutachten sei der Eintritt eines Gehörschadens durch den Schuss während der Vorstellung unwahrscheinlich gewesen. Eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sei wegen der mangelnden Vorhersehbarkeit eines Schadenseintritts daher nicht festzustellen (BGH: Urteil vom 08.11.2005, Az.: VI ZR 332/04).

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