In Spielhallen und Gaststätten soll auf jeweils zwölf Quadratmetern Fläche nur noch ein Spielautomat aufgestellt werden, maximal sollen es in Spielhöllen nur noch zwölf sein. Dies hat der Bundesrat entschieden, indem er eine Neuregelung der aus dem Jahre 1953 stammenden Spielverordnung am 14.10.2005 mit Änderungen passieren ließ und dem Bundestag zuleitete. Ganz verboten werden sollen nach dem Regelwerk Jackpots und so genannte Fun Games. Weiter sollen Spieler nach einer Stunde ununterbrochenen Zockens eine fünfminütige Zwangspause einlegen müssen.
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