Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung vom 14.10.2005 gebeten, für Fahranfänger in der Probezeit beziehungsweise junge Fahrer ein bußgeldbewehrtes Alkoholverbot einzuführen (BR-Drs. 678/05). Der Anteil junger Fahrer am alkoholbeeinflussten Unfallgeschehen sei überproportional hoch, argumentierte die Länderkammer. Auch sei er entgegen dem grundsätzlich zu verzeichnenden Rückgang der Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss unverändert geblieben.
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