Der Bundesrat begrüßte in seiner Sitzung vom 14.10.2005 die von der Bundesregierung vorgesehene Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht. In seiner Stellungnahme zu dem das Beamtenrecht reformierenden Strukturreformgesetz wies er jedoch gleichzeitig darauf hin, dass dieser Entwurf der Überarbeitung bedürfe und Ergebnisse der Föderalismusdiskussion berücksichtigen solle.
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