EC-Karten-Betrug: Sparkasse Köln/Bonn muss 40.000 Euro ersetzen

VonHagen Döhl

EC-Karten-Betrug: Sparkasse Köln/Bonn muss 40.000 Euro ersetzen

Die Sparkasse Köln/Bonn muss einem Ehepaar 40.000 Euro ersetzen, die ein Betrüger nach dem Diebstahl ihrer EC-Karte von ihrem Konto am Kassenschalter abgehoben hat. Das Urteil des Bonner Landgerichts vom 23.08.2005 (Az.: 3 O 126/05) ist jetzt rechtskräftig. In dem Urteil heißt es, die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt, als sie dem falschen Kunden ohne weitere Sicherheit neben der Ansicht des ebenfalls gestohlenen Personalausweises das Geld ausgezahlt hatte. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Ausweis und EC-Karte gebe es nicht.
Der unbekannte Betrüger war am 01.10.2004 mit der EC-Karte und dem Personalausweis eines 40-jährigen Arztes in vier Bonner Filialen der Sparkasse aufgetaucht. Er legte beide Dokumente vor und bekam jedes Mal – ohne weitere Nachfragen – jeweils 10.000 ausgezahlt. Innerhalb von etwas mehr als einer Stunde hatte er auf diese Weise 40.000 Euro abgehoben.

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