Vereinbaren die Parteien eines Unterhaltsvergleichs die Zahlung eines Abfindungsbetrags in Raten für den nachehelichen Unterhalt, so wollen sie damit eine abschließende Regelung treffen. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, dass es bei der einmal getroffenen Vereinbarung auch dann bleibt, wenn die unterhaltsberechtigte Ehefrau einen neuen Partner heiratet. Die Parteien hätten den Vergleich auf der Grundlage einer unsicheren Prognose geschlossen, so dass künftige Entwicklungen nicht zu berücksichtigen seien, entschieden die Richter.
(BGH Beschluss vom 10.08.2005; Az.: XII ZR 73/05)
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