Hoyerswerdaer Konzertveranstalter scheitert erneut mit Klage gegen Modern Talking

VonHagen Döhl

Hoyerswerdaer Konzertveranstalter scheitert erneut mit Klage gegen Modern Talking

Ein Konzertveranstalter aus Hoyerswerda ist vor dem Landgericht Bautzen erneut mit seiner Klage gegen die Popmusiker Dieter Bohlen und Thomas Anders wegen eines geplatzten Modern Talking-Konzertes gescheitert. Das Gericht wies die Klage am 18.11.2005 ab. Hintergrund für den Rechtsstreit war ein für den 01.09.2001 in Hoyerswerda geplantes Konzert der Popband Modern Talking, das kurzfristig abgesagt worden war. Daraufhin hatte der Veranstalter die zum Teil bereits gezahlte Gage von Bohlen und Anders zurückverlangt und dazu noch 150.000 Euro Schadenersatz gefordert.
Der Veranstalter und Modern Talking hatten sich gegenseitig die Schuld für die Absage des Konzertes wenige Stunden vor Beginn gegeben. Das Gericht sah eine Pflichtverletzung der beiden inzwischen getrennten Musiker nicht als nachgewiesen an. Mit ihrer Entscheidung bestätigte die Zweite Zivilkammer des LG ein Versäumnisurteil vom 01.08.2005. Bereits damals hatte sie die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Gegen diese Entscheidung hatte der Konzertveranstalter fristgemäß Einspruch eingelegt. Gegen das jetzige Urteil kann er noch in Berufung gehen.

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