Kategorien-Archiv Verkehrsrecht

VonHagen Döhl

Käufer muss vor Eigenreparatur von Mängeln dem Verkäufer stets Frist zur Nacherfüllung setzen

Der Achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.02.2005 entschieden, dass ein Käufer, der einen Mangel an einem gekauften Kraftfahrzeug selbst beseitigen lässt, ohne dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist für eine Nachbesserung gesetzt zu haben, die Kosten der Mängelbeseitigung nicht vom Verkäufer rückerstattet verlangen kann. Der Käufer könne auch nicht einen Anspruch auf ersparte Nacherfüllungskosten geltend machen, wie dies in der Literatur seit der Schuldrechtsreform teilweise vertreten werde, so der BGH (Az: VIII ZR 100/04).

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Nutzungsausfall bei älterem Fahrzeug

Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter dem geringen Nutzungswert älterer Fahrzeuge durch Herabstufung in den jeweiligen Fahrzeuggruppen Rechnung trägt. Es ist ebenfalls nicht zu beanstanden, wenn das Gericht bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 164 000 km keinen merkantilen Minderwert mehr für berechtigt hält.
(BGH-Urteil vom 23.11.2004 – VI ZR 357/04; NJW 2005, 277)

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Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung durch Ärzte im Notfalleinsatz

Ein Fahrverbot kann nicht verhängt werden, wenn ein Arzt zu einem Notfall gerufen wird und er dabei mit seinem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, sofern die sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich ist.
(OLG Karlsruhe Beschluss vom 10.11.2004 1 Ss 94/04)

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Netzrisse in der Fahrbahndecke, Kontrollpflichten

Netzrisse in der Fahrbahndecke (sog. Elefantenhaus) können Anzeichen einer bevorstehenden gefahrenträchtigen Ablösung der Verschleißdecke sein und bedürfen daher – erst recht bei einer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen – regelmäßiger Kontrolle. Bei hoher Verkehrsbelastung wird eine wöchentliche Kontrolle der Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht gerecht. Netzrisse erfordern Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wenn sich der Aufbruch der Fahrbahndecke durch Verbreiterung der Risse infolge Ablösens der Risskanten ankündigt.
(OLG Hamm – 06.07.2004 9 U 33/04)

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BGH bejaht Möglichkeit des Haftungsausschlusses bei Agenturgeschäften im Gebrauchtwagenhandel

Gewerbliche Agenturverträge im Gebrauchtwagenhandel können nicht generell als unzulässige Umgehungsgeschäfte im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen werden. Vielmehr sei ein missbräuchliches Agenturgeschäft zu Ungunsten des Verbrauchers nur dann anzunehmen, wenn es dazu eingesetzt werde, ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft des Unternehmers zu verschleiern, so jetzt der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs. Liege ein solches Umgehungsgeschäft nicht vor, könne der Gebrauchtwagenhändler, der als Vermittler des Voreigentümers auftritt, die Haftung für Mängel an verkauften Autos ausschließen (Urteil vom 26.01.2005, Az.: VIII ZR 175/04).

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AGB- Waschanlagenbetreiber

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1
BGB) unwirksam:

1. „Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, daß den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.“

2. „Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, daß den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.“
(BGH Urteil vom 30.11.2004, Az: X ZR 133/03)

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Ein unbenutzter Pkw ist auch noch nach einer Tages- oder Kurzzulassung fabrikneu

Ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw ist auch dann noch als fabrikneu anzusehen, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist. Der Kunde erwirbt auch in diesen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen.

Der Sachverhalt:

Die Beklagte hatte im Jahr 2001 ein Kraftfahrzeug als Neuwagen mit einem erheblichen Preisnachlass zum Kauf angeboten. Der Kläger trat mit einer Leasinggesellschaft in Kontakt, veranlasste sie, das Auto zu kaufen und es ihm zu verleasen. Bevor das Auto auf den Kläger zugelassen worden war, hatte die Beklagte das Fahrzeug für fünf Tage auf sich zugelassen, ohne es im Straßenverkehr zu benutzen.
Der Kläger verlangte von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Leasinggesellschaft die Rückzahlung des Kaufpreises und machte geltend, dass das Fahrzeug wegen der Kurzzulassung nicht mehr als „Neuwagen“ anzusehen sei. Die Klage hatte keinen Erfolg.
(BGH 12.1.2005, VIII ZR 109/04 )

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Berücksichtigung von Angeboten aus Internet-Restwertbörsen

Ein Kfz-Sachverständiger ist nicht verpflichtet, bei der Ermittlung des Restwertes Angebot aus dem so genannten Sondermarkt unter Berücksichtigung von Internet-Restwertbörsen und spezialisierten Restwertaufkäufern einzuholen.
(OLG Köln, Urteil v. 11.5.2004 – 22 U 190/03)

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Verletzung der Aufsichtspflicht über ein 6-jähriges Kind auf Fahrrad

Ein auf einem Kinderfahrrad fahrendes 6-jähriges Kind kann nur dann ordnungsgemäß beaufsichtigt werden, wenn der aufsichtspflichtige Erwachsene sich in einer solchen Nähe zu dem Kind befindet, dass er jederzeit eingreifen kann, wenn zu besorgen ist, das Kind werde sich demnächst verkehrswidrig verhalten.
(AG Traunstein, Urteil v. 27.10.2004 – 311 C 734/04)

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Nutzungsausfall und Schadensminderungspflicht

Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Nutzungsausfall über die gewöhnliche Reparatur/Wiederbeschaffungszeit hinaus, wenn er die erforderlichen Mittel durch Kredit oder durch Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung hätte beschaffen können.
(OLG Naumburg, Urteil v. 19.2.2004 – 4 U 146/03)