Nutzungsausfall und Schadensminderungspflicht

VonHagen Döhl

Nutzungsausfall und Schadensminderungspflicht

Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Nutzungsausfall über die gewöhnliche Reparatur/Wiederbeschaffungszeit hinaus, wenn er die erforderlichen Mittel durch Kredit oder durch Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung hätte beschaffen können.
(OLG Naumburg, Urteil v. 19.2.2004 – 4 U 146/03)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort