Die Gebrüder Haffa sind vom Münchener Landgericht zurecht zu Geldstrafen von jeweils 240 Tagessätzen verurteilt worden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.12.2004 hervor. Die Angeklagten hätten falsche Geschäftszahlen veröffentlicht und dabei den Eindruck der Vollständigkeit erweckt. Eine Verurteilung auf der Grundlage von § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG sei daher nicht zu beanstanden. Das Grundsatzurteil könnte auch geprellten Anlegern zugute kommen (Az.: 1 StR 420/03).
Falsche Zahlen veröffentlicht
Damit hat der BGH erstmals die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines AG-Vorstands wegen der Veröffentlichung falscher Zahlen bejaht. Die Gebrüder Haffa hatten als Gründer der Firma EM.TV mit einer Ad-hoc-Meldung im Jahr 2003 dazu beigetragen, dass der Aktienkurs nach oben schnellte. Die veröffentlichten Halbjahreszahlen gaben jedoch einzelne Geschäftsabschlüsse unrichtig wieder. Als der Fehler später berichtigt wurde, brachen die Kurse ein. Das Landgericht München I hatte ein vorsätzliches Handeln der Angeklagten für erwiesen gehalten und beide zu Geldstrafen verurteilt.
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