Teilung einer LPG in zwei LPGen

VonHagen Döhl

Teilung einer LPG in zwei LPGen

Eine Teilung einer LPG in zwei LPGen ist nach §§ 22 Abs. 1, 14 LwAnpG/1990 jedenfalls dann zulässig, wenn die Teilung zu dem Zweck erfolgt, eine der aus der Teilung hervorgegangenen LPG der Pflanzen- oder der Tierproduktion mit einer anderen LPG der jeweils anderen Produktionsart zusammenzuschließen.
(BH Beschluss vom 5.11.2004, Az: BLw 26/04)

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