Beendigung eines Landpacht-Altvertrages: Keine Herausgabe 2005 eingeführter Flächenprämien

VonHagen Döhl

Beendigung eines Landpacht-Altvertrages: Keine Herausgabe 2005 eingeführter Flächenprämien

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein vor der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP-Reform) abgeschlossener Pachtvertrag dahingehend auszulegen sein kann, dass die dem Pächter im Jahre 2005 im Zuge der GAP-Reform übertragenen Zahlungsansprüche nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (Flächenprämien) nicht an den Verpächter herauszugeben sind.
(OLG Hamm 10. Zivilsenat 10 U 6/13)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort