Schriftformerfordernis beim Landpachtvertrag

VonHagen Döhl

Schriftformerfordernis beim Landpachtvertrag

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Vertragsurkunde bei einem Landpachtvertrag, welcher der Schriftform bedarf, den Pachtgegenstand so genau bezeichnen muss, dass auch für einen Dritten klar erkennbar ist, welche Fläche verpachtet sein soll.
OLG Hamm 10. Zivilsenat 14.5.2014   10 U 92/13

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Hagen Döhl administrator

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